Zum Inhalt springen

Wissensdatenbank

Antworten, bevor Sie fragen.

Insolvenz ist erklärbar – und sollte erklärt werden. Auf dieser Seite beantworten wir die Fragen, die Mandantinnen und Mandanten uns am häufigsten stellen.

Hinweis zu rechtlichen Auskünften

Die folgenden Ausführungen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Jedes Mandat wird von uns persönlich und vertraulich betreut – rufen Sie uns gerne an.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren beginnt mit einem außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern. Scheitert dieser, stellt unsere Kanzlei für Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht. Nach Eröffnung tritt die sogenannte Wohlverhaltensphase in Kraft, während der pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgeführt wird. Seit der Reform im Jahr 2020 dauert diese Phase in der Regel nur noch drei Jahre. Am Ende steht – bei redlichem Verhalten – die Restschuldbefreiung, die Sie von nahezu allen verbliebenen Verbindlichkeiten befreit.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Eine erste Einschätzung ist telefonisch kostenfrei und unverbindlich.