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Unser Leistungsspektrum

Spezialisierung statt Bauchladen.

Die Kanzlei Schreyer konzentriert sich ausschließlich auf das Insolvenz- und Sanierungsrecht. Das ist keine Einschränkung – es ist Ihr entscheidender Vorteil.

Vier Schwerpunkte, ein Fokus

„Wer alles kann, kann meist nichts richtig. Wir haben uns bewusst dafür entschieden, nur in einem einzigen Rechtsgebiet das Beste zu sein.“

Jedes der folgenden vier Rechtsgebiete behandeln wir mit der gleichen Tiefe: aktuelle Rechtsprechung, betriebswirtschaftliches Verständnis und die ruhige Hand eines erfahrenen Verhandlers.

Strategie- und Sanierungsbesprechung im Konferenzraum einer Kanzlei

Leistung 01

Unternehmenssanierung

Krisen sind selten unumkehrbar. Wir analysieren Ursachen, entwickeln belastbare Sanierungskonzepte und begleiten Umsetzung und Gläubigerdialog.

  • Erstellung und Plausibilisierung von Fortführungsprognosen
  • Verhandlung mit Gläubigern, Banken, Finanzamt und Sozialkassen
  • Moratorien, Stundungsvereinbarungen und Forderungsverzichte
  • Vorbereitung und Begleitung von Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO)
  • Eigenverwaltungen und Insolvenzpläne nach ESUG
  • Haftungsvermeidung für Geschäftsführer und Gesellschafter

Für wen: Mittelständische Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter, Beiräte.

Unterzeichnung von Vertragsdokumenten mit Füllfederhalter

Leistung 02

Regelinsolvenz

Lässt sich die Insolvenz nicht mehr abwenden, begleiten wir Unternehmen und deren Organe sicher durch das Verfahren – mit Blick auf Schutz vor Haftung und Strafverfolgung.

  • Prüfung der Insolvenzgründe (§§ 17, 19 InsO: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)
  • Rechtzeitige Antragstellung nach § 15a InsO – Vermeidung der Insolvenzverschleppung
  • Verteidigung gegen Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters
  • Beratung zur Geschäftsführerhaftung gemäß § 15b InsO
  • Begleitung bei übertragenden Sanierungen (Asset Deals)
  • Kommunikation mit Gericht, Verwalter und Gläubigern

Für wen: GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG sowie deren Geschäftsführer und Vorstände.

Aufgeschlagene Gesetzestexte mit Brille und Füllfederhalter

Leistung 03

Privatinsolvenz

Der Weg aus der Schuldenfalle ist rechtlich klar vorgezeichnet – aber er braucht sachkundige Begleitung. Wir führen Sie vom ersten Brief bis zur Restschuldbefreiung.

  • Analyse Ihrer Schulden- und Einkommenssituation
  • Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch (Pflichtschritt)
  • Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags
  • Beantragung der Verfahrenskostenstundung
  • Einrichtung und Optimierung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto)
  • Begleitung durch die dreijährige Wohlverhaltensphase
  • Absicherung der Restschuldbefreiung gegen Versagungsanträge

Für wen: Arbeitnehmer, Rentner, Beamte, Studierende – und ehemals Selbstständige in einfach überschaubaren Verhältnissen.

Ordnungsgemäß sortierte Aktenordner auf einem Regal

Leistung 04

Insolvenzverwaltung

Die Kanzlei wird regelmäßig von oberbayerischen Amtsgerichten als Insolvenzverwalterin, Sachverständige und Treuhänderin bestellt. Wir sichern und verwerten Massen im Sinne aller Gläubiger.

  • Sicherung und Verwaltung des schuldnerischen Vermögens
  • Prüfung und Bewertung von Aus- und Absonderungsrechten
  • Gutachtenerstellung im Eröffnungsverfahren
  • Durchführung übertragender Sanierungen
  • Marktgerechte Verwertung von Maschinen, Fahrzeugen und Lagerwaren
  • Transparente Berichte an das Insolvenzgericht und die Gläubigerversammlung

Für wen: Gerichte, Gläubiger, Erwerber aus Insolvenzmassen.

Drohende Zahlungsunfähigkeit? Zögern Sie nicht.

Geschäftsführer tragen eine persönliche, oft existenzielle Haftung. Sobald sich eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung abzeichnet, beginnen Fristen zu laufen. Ein erstes, absolut vertrauliches Telefonat kann entscheidend sein – und ist für Sie kostenfrei.

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